Dr. Noyer Serviceleistungen
Impfen in der Apotheke
Im Kanton Bern dürfen Apotheken gesunde Personen ab 16 Jahren ohne ärztliche Verschreibung gegen bestimmte Krankheiten impfen. Voraussetzung ist, dass für Sie kein impfspezifisches Gesundheitsrisiko (wie Schwangerschaft oder Immunschwäche nur mit ausdrücklicher Empfehlung von Arzt/Ärztin) vorliegt.
Welche Impfungen sind erlaubt? Unter anderem Grippe, FSME (Zecken), Hepatitis A und B, Covid-19 sowie Basisimpfungen wie Diphtherie, Tetanus, Pertussis und Polio, HPV, Meningokokken, Pneumokokken, Herpes Zoster, Varizellen, Tollwut, Maser, Mumpf und Röteln.
Einschränkung Tollwut: Eine Tollwut-Impfung darf in der Apotheke ausschliesslich prophylaktisch (vorsorglich vor einer Reise) verabreicht werden. Bei Notfällen (z. B. nach einem Tierbiss) wenden Sie sich bitte sofort an einen Notfallstation oder ein Spital.
Impfungen gegen RSV (Respiratorisches Synzytial-Virus) sind in Apotheken des Kanton Berns generell nicht gestattet. Bitte wenden Sie sich an ihren Hausarzt oder Ihre Hausärztin.
Für eine Terminvereinbarung rufen Sie uns bitte an. Impfungen gegen FSME, Grippe
oder Hepatitis A & B können Sie auch bequem über unser Online-Tool buchen
(Filiale Neuengasse) . Spontane Impfungen sind je nach Verfügbarkeit ebenfalls möglich. Vor jeder Impfung führen wir eine sorgfältige Überprüfung Ihrer Krankengeschichte und potenzieller Gegenanzeigen durch. Bringen Sie unbedingt Ihren Impfausweis mit!
Es ist nie zu spät, Lücken im Impfplan zu schliessen. Bringen Sie Ihren Ausweis in eine unserer Fillialen und wir prüfen Ihren Impfstatus. Danach werden wir uns bei Ihnen melden und die fehlenden Impfungen nachholen, allenfalls mittels Termins.




